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ELGA – jetzt wird’s ernst….

Nicht nur Krankenhäuser, sondern auch niedergelassene Ärzte, Labors und  Röntgeninstitute werden in den nächsten Wochen und Monaten an ELGA – die ELektronische GEsundheitsakte angeschlossen!

Ab Montag, 17.07.2017 sind auch wir dabei – das heisst wir können rasch und unbürokratisch alle Ihre Arztbriefe der Krankenhäuser einsehen, Röntgenbefunde abrufen oder auch Wechselwirkungen von auswärts verordneten Medikamenten prüfen. Ab sofort werden alle von uns verordneten Medikamente in das ELGA-System eingespielt, sofern Sie keinen Einspruch dagegen einlegen.

Was bedeutet das in der Praxis (einige Beispiele):

  • +  wenn Sie in einem auswärtigen Krankenhaus in Betreuung waren und vergessen haben uns als Hausarzt anzugeben, können wir –  nachdem Sie uns Ihre e-card übergeben haben – problemlos den entsprechenden Arztbrief lesen (zur Zeit allerdings nicht in Ihrer Krankenakte speichern)
  • +/-  wenn Sie in Ihrem Urlaubsort einen Vertretungsarzt zum Beispiel wegen Kopfschmerzen aufsuchen und diesem Ihre e-card überreichen kann dieser alle in der ELGA eingetragenen Erkrankungen (auch HIV-Infektionen oder psychische Erkrankungen) sehen und gegebenenfalls darauf reagieren
  •  wenn Sie wegen einer HIV-Infektion in Betreuung stehen und in irgendeiner Apotheke nicht HIV-spezifische Medikamente auf Kassenkosten besorgen, weiß allerdings dieser Apotheker um Ihre HIV-Infektion Bescheid
  • +  wenn Sie an einer Medikamentenallergie leiden, und diese in der ELGA vermerkt ist, kann jeder behandelnde Arzt darauf Rücksicht nehmen und die entsprechende Substanz vermeiden.

Diese wenigen Beispiel zeigen, dass ELGA Vor- aber auch Nachteile bringen kann. Wir sind der Meinung, dass jeder Patient über diese Vor- und Nachteile der ELGA Bescheid wissen sollte und eine Entscheidung für ein Verbleiben oder Verlassen des ELGA-Systems treffen sollte.  

Was ist ELGA?

Die ELektronische GEsundheitsakte ELGA ist ein medizinisches Informationssystem. ELGA steht allen Bürgerinnen und Bürgern, die einer ELGA-Teilnahme nicht widersprochen haben, sowie deren berechtigten Gesundheitsdienstanbietern – Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken – zur Verfügung. Patientinnen und Patienten erhalten so erstmals die Möglichkeit, ihre eigenen Gesundheitsdaten wie z.B. e-Befunde oder Medikationsdaten einzusehen, auszudrucken oder abzuspeichern – egal, wann und egal, wo sie gerade sind. Die Idee hinter ELGA ist, im Falle einer medizinischen Behandlung oder Betreuung – und nur in diesem Zusammenhang – den behandelnden Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Vorinformationen bereitzustellen und diesen Zugriff auch den Patientinnen und Patienten selbst zu ermöglichen. ELGA wird schrittweise umgesetzt. Die ersten Gesundheitsdaten, die über ELGA zur Verfügung gestellt werden, sind: Entlassungsberichte aus den Spitälern, Labor- und Radiologiebefunde sowie die aktuelle Medikation der Patientinnen und Patienten.

Hinweis: Auf der e-card werden keine ELGA-Daten gespeichert. Die e-card ist lediglich eine Schlüsselkarte, die den Zugriff auf ELGA-Daten im jeweiligen Behandlungszusammenhang ermöglicht.

Wann und wo startet ELGA in den Wiener Krankenhäusern?

Das ELGA-Portal ist seit Anfang 2014 in Betrieb. Ab Ende 2015 nehmen die öffentlichen Spitäler des Wiener Krankenanstaltenverbundes an ELGA teil. Danach folgen im Jahr 2016 die beiden Unfallkrankenhäuser (Lorenz-Böhler und Meidling) sowie das Hanusch-Krankenhaus und die Gesundheitszentren der WGKK. Schrittweise werden alle öffentlichen Spitäler mit ELGA arbeiten.

Wann startet ELGA bei niedergelassenen Vertragsärztinnen und –ärzten?

Ab Mitte 2017 werden Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag, Gruppenpraxen, selbstständige Ambulatorien sowie Apotheken mit ELGA arbeiten.

Wer wird aller Zugriff auf meine Daten haben?

ELGA-Gesundheitsdaten einer Patientin oder eines Patienten sind für den ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (Ärztin oder Arzt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) nur dann zugänglich, wenn die Patientin oder der Patient aktuell bei diesem Gesundheitsdiensteanbieter in Behandlung oder Betreuung ist und keine Widersprüche deponiert hat. Apotheken werden auf die e-Medikation zugreifen können.Ärztinnen und Ärzte, die für Behörden oder Versicherungen (z.B. Amtsärztinnen oder Amtsärzte oder der chefärztliche Dienst der Krankenkassen) tätig sind, aber auch Arbeitsmedizinerinnen oder Arbeitsmediziner haben keinen Zugriff auf ELGA- Gesundheitsdaten. ELGA-Gesundheitsdaten dürfen weder durch die WGKK, andere Sozialversicherungsträger bzw. Versicherungen noch durch den Arbeitgeber oder dessen Angestellte (z.B. Arbeitsmediziner/in, Personalchef/in) oder dessen Dienstleister (z.B. Personalberater/in) verlangt oder abgefragt werden.

Welche Gesundheitsdaten werden über ELGA verfügbar gemacht?

Die ersten in ELGA verfügbaren Daten werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe des Krankenhauses, Laborbefunde und Radiologiebefunde sowie Medikationsdaten sein. Rückwirkend werden keine ELGA-Gesundheitsdaten zur Verfügung gestellt. Weitere ELGA-Befunde werden noch festgelegt. Darüber hinaus ist vorgesehen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und medizinische Register über ELGA verfügbar zu machen.

Kann ich meine ELGA-Gesundheitsdaten am ELGA-Portal verwalten?

Die Patientin oder der Patient hat die Möglichkeit, einzelne e-Befunde zu sperren, zu entsperren oder zu löschen. Sobald ein e-Befund gesperrt ist, sieht ihn die/der behandelnde Ärztin/Arzt nicht mehr. Bei der ELGA-Funktion e-Medikation wird es möglich sein, die gesamte e-Medikationsliste zu sperren, zu entsperren bzw. zu löschen. Es ist technisch sichergestellt, dass ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter grundsätzlich nur dann Einsicht in die ELGA einer Patientin oder eines Patienten erhalten, wenn ein Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis vorliegt. Die Entscheidung, ob es im Einzelfall von Nachteil ist, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder die aktuelle Medikation nicht im Wege von ELGA zur Verfügung hat, muss jeder für sich treffen.

Sind meine ELGA-Gesundheitsdaten sicher?

Für den Abruf der Daten werden höchste Sicherheitsstandards angewendet. Der Datentransport erfolgt bei ELGA ausschließlich verschlüsselt. Die Kommunikation zwischen den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und im gesamten ELGA-System muss zudem über eigene Gesundheitsnetze erfolgen. Es wird technisch abgesichert, dass nur Gesundheitsdiensteanbieter auf die Daten einer Patientin oder eines Patienten zugreifen können, wenn ein aufrechtes Behandlungsverhältnis nachgewiesen wird. Dies erfolgt im niedergelassenen Bereich mittels Stecken der e-card bzw. der Administrationskarte, im Krankenhaus durch die (technische) Aufnahme der Patientin bzw. des Patienten. Die ELGA-Datensicherheitsexpertinnen und -experten arbeiten an der ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitsarchitektur. Sämtliche Zugriffe auf das System werden mitprotokolliert und von einer Betrugserkennungssoftware überwacht. Bei missbräuchlicher Verwendung von ELGA-Daten drohen hohe Strafen.

Welchen Nutzen hat meine Ärztin oder mein Arzt von ELGA?

Die Ärztin oder der Arzt kann bei aktuellem Behandlungsverhältnis bestimmte Gesundheitsdaten abrufen, sofern die Bürgerin oder der Bürger der Teilnahme an ELGA nicht vollständig oder teilweise widersprochen hat. Dann kann zukünftig mit ELGA einfach und schnell auf Vorbefunde aus ganz Österreich und eine Medikamentenübersicht zugegriffen werden, wenn sie gebraucht werden. Die Befunde haben eine einheitliche Optik, strukturierten Aufbau und können automatisch in das ärztliche Dokumentationssystem übernommen werden. ELGA unterstützt die Ärztin oder den Arzt mit konkreten patientenbezogenen Informationen in Diagnostik und Therapie.

Kann ich der Teilnahme an ELGA widersprechen?

Das ELGA-Gesetz spricht von einem so genannten „Opt-Out“, d.h. man kann als ELGA-Teilnehmerin oder ELGA-Teilnehmer bestimmen, ob man überhaupt oder zukünftig nur teilweise, z.B. nur für e-Medikation, an ELGA teilnehmen möchte. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre ELGA-Teilnahme entweder elektronisch am ELGA-Portal http://www.elga.gv.at mit Handysignatur oder Bürgerkarte – oder postalisch über die ELGA-Widerspruchsstelle regeln. Komplette und teilweise Widersprüche können widerrufen werden, wenn man sich dazu entschließt, wieder an ELGA teilnehmen zu wollen. Wie die Widersprüche selbst haben auch deren Widerrufe bei der ELGA-Widerspruchstelle zu erfolgen. Für „ELGA-freie Zeiten“ besteht freilich kein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Aufnahme jener ELGA-Gesundheitsdaten, die auf Grund der Abmeldung in ELGA fehlen.

Welche Möglichkeiten bietet Ihnen das ELGA-Portal?

Bürgerinnen und Bürger, die an ELGA teilnehmen, können in ihrer persönlichen ELGA (Zugang über gesundheit.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte) ihre

  • ELGA-Gesundheitsdaten einsehen, auf ihrem Computer abspeichern bzw. ausdrucken
  • Einsicht ins Protokoll nehmen („Wer hat wann welche Befunde angesehen?“)
  • sehen, welche ELGA-GDA aktuell Zugriff auf die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten haben
  • e-Befunde oder e-Medikamentenliste sperren bzw. entsperren
  • die aktuell gültigen Zugriffsberechtigungen der eigenen ELGA-GDA verlängern bzw. verkürzen sowie
  • einzelne ELGA-GDA vom Zugriff ausschließen

Was sind die Vorteile der e-Befunde?

iPad mit Befunden

ELGA-Befunde werden zukünftig in einem neuen digitalen Format – „Clinical Document Architecture“ (CDA) – dargestellt, das viel mehr kann als etwa Papier oder PDF. Auch das Lesen der Befunde am Computer wird für Patientinnen bzw. Patienten und Ärztinnen bzw. Ärzte zukünftig erleichtert: Überdies sind ELGA-Befunde für die Computer-Darstellung und den Ausdruck optimiert: wichtige Informationen werden hervorgehoben, die Orientierung im Text wird durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout verbessert. Die standardisierten und nutzerfreundlichen ELGA-Befunde erleichtern das rasche Erfassen der relevanten Inhalte und reduzieren so die Fehlerquellen. Die ersten Befunde, die in diesem neuen Format über das ELGA-Portal einsehbar sein werden, sind Entlassungsbriefe aus dem Spital (ärztlich und pflegerisch), Laborbefunde und Radiologiebefunde.

Was ist e-Medikation?

In dieses Arzneimittelkonto tragen sowohl die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt als auch Apotheken verordnete bzw. wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel ein. Diese Daten werden zentral in einer Datenbank gespeichert, die im Verantwortungsbereich des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger liegt.

Durch die e-Medikation wissen die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte, welche Medikamente den Patientinnen und Patienten von anderen ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verschrieben bzw. von Apotheken abgegeben wurden. Damit können diese auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft und auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden.

Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur e-Medikation.