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Rauchverbot: Wiener Ärztekammer beschließt Volksbegehren

Das Präsidium der Wiener Ärztekammer hat heute Vormittag einstimmig Schritte zur Einleitung eines Volksbegehrens für die Beibehaltung des 2015 beschlossenen Nichtrauchergesetzes, das auch ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie beinhaltet, beschlossen. Das Kammeramt wurde beauftragt, alle rechtlichen Erfordernisse entsprechend vorzubereiten.

Es ist aus unserer Sicht eine Schande, dass es eines solchen Kraftakts überhaupt bedarf. Schon derzeit gehört Österreich hinsichtlich Gesundheitsvorsorge und Prävention zu den Schlusslichtern Europas. Die Ärztekammer hat sich zu dieser wohl nicht alltäglichen Maßnahme entschlossen, um doch noch der Vernunft in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen, denn das sind wir unseren Patienten einfach schuldig.

Die Abkehr vom Nichtrauchergesetz 2015 und vom generellen Rauchverbot in der Gastronomie hat massive gesundheitliche Auswirkungen auf große Bereiche der Bevölkerung. Es ist nun einmal Faktum, dass ein Drittel aller Krebserkrankungen auf Rauchen zurückzuführen ist. Generelle Rauchverbote in anderen EU-Ländern haben weiters gezeigt, dass damit Herzinfarkte, Atemwegserkrankungen, Angina pectoris sowie die Frühgeburtenrate und die Anzahl der zu kleinen Neugeborenen (small for date) reduziert werden konnten.

Enge Partnerin des Volksbegehrens soll die Österreichische Krebshilfe werden, die mit der Petition „DON’T SMOKE – Das Nichtrauchergesetz muss bleiben“ bereits 430.000 Stimmen gesammelt hat. Hinsichtlich des Volksbegehrens hat es in den letzten Tagen schon Gespräche gegeben, bereits Anfang nächster Woche werden wir mit dem Präsidenten der Österreichischen Krebshilfe, Paul Sevelda, zusammenkommen, um die inhaltlichen Details zu besprechen.